Welche Gebäude oder freien Plätze sind gerade gefärdet

Hotelneubau am Neuenheimer Marktplatz

Lutherstraße 17 - 19

 

23.03.2016

Vor ca. 1 Monat wurden wir von einem Anwohner der Lutherstraße informiert, dass am Neuenheimer Marktplatz, Lutherstraße 17 - 19 ein altes Haus von 1902 abgerissen werden soll und ein Hotel mit 27 Zimmern gebaut werden soll. Kaum zu glauben aber leider die Wahrheit. 

 

Da der Eigentümer hier jeden Zentimeter für Zimmer nutzen möchte, ist für Parkplätze anscheinend kein Platz mehr. Dass hier nur 5 Plätze, angemietet in einem Parkhaus, ausreichen sollen, das wird jeder Neuenheimer nur kopfschüttelnd lesen. Gerade die Bereiche Lutherstraße und Ladenburgerstraße sowie um den Marktplatz herum sind extrem von der Masse an Autos belastet, da nur wenige alte Häuser Parkplätzr haben. Dass man nun auch nur daran denkt, ein Hotel und dazu noch ohne Garage zu genehmigen, das erscheint doch schon fast böswillig. Unabhängig davon ist der Marktplatz schon durch die Außenbestuhlung und den Wochenmarkt stark frequentiert, sodass ein Hotel hier das Verkehrsaufkommen um ein x-Faches verstärken würde. 

 

Die Einspruchsfrist ist schon abgelaufen - jedoch hat sich inzwischen vieles bewegt. Wir hatten in einem Rundschreiben alle Bezirksbeiräte von Neuenheim sowie alle Stadträte informiert. Das Thema Hotel am Marktplatz wurde daraufhin durch das Engagement einiger Stadträte in den Bauauschuß eingebracht. Nun besteht die Chance, dass der Start für die Erhaltungssatzung 3 - in deren Gebiet genau diese Häuserreihe gehören würde - schneller als sonst üblich vom Stadtrat genehmigt wird, was dann einen nachfolgenden 1 jährigen Veränderungsstop nach sich ziehen würde, in dem dann das Stadtplanungsamt die Erhaltungssatzung aufstellen muss. Im Anschluss wäre dann ein Bauvorhaben an dieser Stelle an einige Vorgaben gebunden, die mit Sicherheit die Bauweise sowie die massive Höhe und Tiefe des geplanten Neubaus nicht mehr erlauben würde. 

 

Gerade das Thema Verkehr und Parken ist bei der Stadt angekommen, denn selbst die nur 5 Plätze, die im Bauantrag genannt werden, sind im Parkhaus P16 am  Brückenkopf auf Jahre hinaus nicht verfügbar, da es hier lange Wartelisten gibt auf denen bis dato der Bauherr noch nicht steht. Dies würde bedeuten, dass bei einer Baugenehmigung im jetzigen Stand der Bauherr sich auf Stellplätze beruft, die er nicht nachweisen kann und die es auch nicht gibt.

 

Unter der Ruprik Fotos gefährdeter Grundstücke / Bauten finden Sie Bilder, die uns über Umwege zugespielt wurden.